Um sich als ausübender Künstler bei der LSG registrieren zu lassen, ist der
Abschluss des LSG-Wahrnehmungsvertrages für Interpreten erforderlich.
Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen
Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Ihrer Interpretenleistung.
LSG-Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler
Formblatt LSG-Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler
Weitere Informationen und die bei Vertragsabschluss erforderlichen Formulare zum
Download (LSG-Wahrnehmungsvertrag für Interpreten,
Formular-Umsatzsteuerbefreiung, Formular–Bankverbindung etc.)
finden Sie auf der Website der LSG-Interpretenverrechnung .
Die Mitarbeiter der LSG-Interpretenverrechnung sind gerne bereit, Ihnen bei der
Registrierung zu helfen und Ihre diesbezüglichen Fragen zu beantworten.
LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.
Interpreten
Seilerstätte 18-20/2. Stock
1010 Wien
T: +431/587 17 92
F: +431/587 21 94
E: office@lsg-interpreten.com |