Um sich als Musikvideoproduzent bei der LSG registrieren zu lassen, ist der Abschluss des LSG-Wahrnehmungsvertrages für Musikvideoproduzenten erforderlich. Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Musikvideos.
Hier finden Sie die bei Vertragsabschluss notwendigen Formulare samt Informationen zum Download.
Bei Vertragsabschluss fällt eine einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von € 100,-- an.
Die Mitarbeiter der LSG-Produzentenverrechnung (Musikvideo) sind gerne bereit, Ihnen bei der Registrierung zu helfen und Ihre diesbezügliche Fragen zu beantworten.