Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
REGISTRIERUNG
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Um sich als Tonträgerhersteller bei der LSG registrieren zu lassen, ist der Abschluss des LSG Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller erforderlich. Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Musikaufnahmen.

Im Wegweiser finden Sie alle Informationen zum Registrierungsablauf, darunter stehen die bei Vertragsabschluss notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung.

Wegweiser Registrierung und ISRC Audio
Wahrnehmungsvertrag für Tonträgerhersteller
Stammdaten und Label-Formblatt
Guidelines registration and isrc audio
Rights Administration Agreement for producers of sound recordings
Master data sheet and label application form sound recordings

LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.
Produzenten
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
T: +431/5356035
F: +431/5355191
E: office@lsg.at