Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
REGISTRIERUNG
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Um sich als Musikvideoproduzent bei der LSG registrieren zu lassen, ist der Abschluss des LSG Wahrnehmungsvertrages für Musikvideos erforderlich. Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Musikvideos.

Im Wegweiser finden Sie alle Informationen zum Registrierungsablauf, darunter stehen die bei Vertragsabschluss notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung.

Wegweiser Registrierung und ISRC Musikvideo
Wahrnehmungsvertrag für Musikvideos
Stammdaten und Label-Formblatt Musikvideo
Guidelines registration and isrc music video
Rights Administration Agreement music videos
Master data sheet and label application form music videos

LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.
Produzenten (Musikvideo)
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
T: +431/5356035
F: +431/5355191
E: office@lsg.at