Die LSG veröffentlicht im Sinne des Transparenzgebots gemäß § 44 VerwGesG folgende Dokumente bzw. Angaben in ihrer aktuellen Fassung:
Wahrnehmungsgenehmigung und Organisationsvorschriften
Wahrnehmungsverträge
Gesamtverträge
Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung
Geltungsbeginn: 1.1.2010
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Radio- und Elektrohandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf und der Warenhäuser und des Versandhandels sowie Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Leerkassettenvergütung in Österreich
Gesamtvertrag Speichermedienvergütung
Geltungsbeginn: 1.10.2025
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Radio- und Elektrofachhandels, des Maschinen und Technologiehandels, des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels, des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels, des Lebensmittelhandels, des Papier- und Spielwarenhandels sowie Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Speichermedienvergütung in Österreich
Gesamtvertrag Speichermedienvergütung "Neue Medien"
Geltungsbeginn: 1.10.2015
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf und des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels, des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels sowie Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Speichermedienvergütung in Österreich
Gesamtvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen
Geltungsbeginn: 8.3.1999
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Kabelvergütung in Österreich
Gesamtvertrag für privaten kommerziellen Hörfunk
Geltungsbeginn: 1.1.2017
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Veranstalter von privaten kommerziellen Hörfunkprogrammen in Österreich
Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen
Geltungsbeginn: 15.10.1997
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Veranstalter von privaten kommerziellen Fernsehprogrammen in Österreich
Satzungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Tarife
Liste der geschäftsführenden Personen
Die LSG wird von zwei Geschäftsführern nach dem 4-Augen-Prinzip gemeinsam vertreten (Kontaktdaten siehe Startseite):
Mag. Thomas Dürrer (Interpretenseite)
Dr. Franz Medwenitsch (Herstellerseite)
Verteilungsregeln und allgemeine Grundsätze
Die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung, für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge, für Verwaltungskosten sowie für andere Abzüge einschließlich der Abzüge für soziale und kulturelle Einrichtungen (§ 44 Z 9 bis 12 VerwGesG 2016) sind Bestandteil der folgenden Verteilungsregeln der LSG. Diese allgemeinen Grundsätze finden sich in den Verteilungsregeln für Interpreten in den Punkten I.a., III.4., III.5.1. und III.14., in den Verteilungsregeln für Tonträgerhersteller in den Punkten 1., 2., 13., 14., 16. und 18. sowie in den Verteilungsregeln für Musikvideos in den Punkten 1., 2., 12. und 16.
SKE-Richtlinien der Produzenten
SKE-Richtlinien der Interpreten
Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften
Die LSG hat mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften sog. Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Für die Gegenseitigkeitsverträge auf Hersteller- und Interpretenseite gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Auf Interpretenseite wird ausländisches Repertoire – abgesehen von direkten Mitgliedschaften – hauptsächlich durch Gegenseitigkeitsverträge eingebracht. Bei den Produzenten ist die Wahrnehmung des internationalen Repertoires in Österreich bzw. des österreichischen Repertoires im Ausland zum überwiegenden Teil bereits auf Ebene der Rechteinhaber organisiert. So vertreten die heimischen Tochterfirmen der internationalen Unterhaltungskonzerne jeweils das gesamte Repertoire an Tonträgern und Musikvideos ihres Konzerns in Österreich und bringen dieses in die LSG ein. Vergleichbares gilt im Independent-Sektor für Lizenz- und Vertriebsverträge (mit Rechtsübertragung).
Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge der LSG Interpreten
- Dänemark - GRAMEX
- Deutschland - GVL
- England - PPL
- Estland - EEL
- Finnland - GRAMEX
- Frankreich - ADAMI
- Griechenland - APOLLON
- Irland - RAAP
- Lateinamerika - FLAIE
- Litauen - AGATA
- Japan - CPRA - Geidankyo
- Kroatien - HUZIP
- Malaysia - PRISM Malaysia
- Niederlande - SENA, NORMA
- Polen - SWAP, STOART
- Portugal - GDA
- Rumänien - CREDIDAM
- Schweden - SAMI / IFPI Sweden
- Schweiz - SWISSPERFORM
- Serbien - OFPS
- Slowakische Republik - SLOVGRAM
- Slowenien - ZAVOD IPF
- Spanien - AIE
- Tschechien - INTERGRAM
- Ukraine - OBERIH
- Ungarn - EJI
Verzeichnis der Bezugsberechtigten
Geschäftsberichte und Transparenzberichte
Beschwerdemanagement
Die LSG hat für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnimmt, ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Wir ersuchen Sie, allfällige Beschwerden schriftlich zu richten an office@lsg.at (Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten) bzw. office@lsg-interpreten.com (Interpreten). Eingehende Beschwerden werden unverzüglich bearbeitet und schriftlich beantwortet. Wird eine Beschwerde abgewiesen, ist dies zu begründen. Darüber hinaus weisen wir auch auf die Möglichkeit der Vermittlung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 64 VerwGesG 2016 sowie auf die Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss gem. § 65 VerwGesG 2016 hin. |