Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
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Allgemeine Informationen über die LSG

Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt die Rechte von rund 17.000 ausübenden Künstlern an ihren Vorträgen und Aufführungen und weiters die Rechte von 3.500 Musikproduzenten und 150 Musikvideoproduzenten wahr. Die LSG ist aus dem Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften ÖSTIG, VBT und der bisherigen LSG – sie wurde im Jahr 1968 gegründet – entstanden.

Die Gesellschaftsanteile der LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H. werden zu 50% von der Österreichischen Interpretengesellschaft (ÖSTIG) und zu weiteren 50% vom Verband der Österreichischen Musikwirtschaft – IFPI Austria gehalten.

Bezugsberechtigte der LSG

Welche Interpreten, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten die LSG als Bezugsberechtigte vertritt, finden Sie in den Verzeichnissen unten:

Im Verzeichnis der Tonträgerhersteller und der Musikvideoproduzenten ist auch die jeweilige Bezugsberechtigten-Nummer (BB-Nummer) angegeben.

Aufgaben der LSG

Hauptaufgabe der LSG ist die Sammlung und die bestmögliche (kollektive) Verwertung von Rechten, Beteiligungs- und Vergütungsansprüchen, die sich aus dem materiellen Urheberrecht ergeben. Die erzielten Lizenzerlöse werden von der LSG wieder an die Rechteinhaber verteilt. Die LSG – sie hat die Funktion eines Treuhänders - vertritt drei Rechteinhabergruppen:

  • Interpreten (z.B. Musiker, Sänger, Solisten, Ensembles, Orchester, darstellende Künstler)
  • Tonträgerhersteller (Labels)
  • Musikvideoproduzenten

Die Sammlung der Rechte erfolgt durch den Abschluss sog. Wahrnehmungsverträge. Die Verteilung der eingenommenen Rechtevergütungen wird nach Verteilungsregeln vorgenommen, die vom LSG-Beirat zu beschließen sind. Darüber hinaus ist die LSG im Interesse ihrer Bezugsberechtigten im Bereich der Förderung sozialer und kultureller Projekte aktiv.

Geschäftsführung und Organe

Die LSG wird von zwei Geschäftsführern nach dem 4-Augen-Prinzip gemeinsam vertreten: Mag. Thomas Dürrer wurde von Interpretenseite in die Geschäftsführung entsandt, Dr. Franz Medwenitsch von der Produzentenseite. Zu den Organen der LSG zählen neben der Geschäftsführung noch der aus 12 Personen und einem Vorsitzenden bestehende Beirat, der dreiköpfige Aufsichtsausschuss und die Generalversammlung. Nähere Informationen finden Sie unter Veröffentlichungen.

Rechtsgrundlage und Aufsicht

Gesetzliche Grundlage der LSG ist das österreichische Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 (ris.bka.gv.at). Der LSG wurde für Ihre Tätigkeit als Verwertungsgesellschaft eine staatliche Betriebsgenehmigung erteilt (Bescheid der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften AVW 9.113/17-012 vom 7.4.2017). Die Aufschtsbehörde für Verwertungsgesellschaften kontrolliert die Geschäftstätigkeit der LSG und aller anderen österreichischen Verwertungsgesellschaften und hat insbesondere darauf zu achten, dass die gesetzlichen Aufgaben und Pflichten erfüllt werden.

Beschwerdemanagement

Die LSG hat für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnimmt, ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Wir ersuchen Sie, allfällige Beschwerden schriftlich zu richten an office@lsg.at (Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten) bzw. office@lsg-interpreten.com (Interpreten). Eingehende Beschwerden werden unverzüglich bearbeitet und schriftlich beantwortet. Wird eine Beschwerde abgewiesen, ist dies zu begründen. Darüber hinaus weisen wir auch auf die Möglichkeit der Vermittlung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 64 VerwGesG 2016 sowie auf die Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss gem. § 65 VerwGesG 2016 hin.