Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
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Veröffentlichungen gemäß § 18 Abs 1 VerwGesG

Verzeichnis der Bezugsberechtigten der LSG

Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften

Die LSG hat mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften sog. Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Vertragstypen:

Typus A: Bei diesem Vertragstypus findet ein Austausch von Vergütungsleistungen zwischen den vertragsschließenden Gesellschaften statt, die wechselseitig die Rechte der anderen Gesellschaft in ihrem Land wahrnehmen. Typus A setzt ein vergleichbares materiell-rechtliches Schutzniveau und eine vergleichbare Organisationsstruktur der vertragsschließenden Gesellschaften voraus.

Typus B: Dieser Vertragstyp eignet sich besser für Länder mit unterschiedlichen urheberrechtlichen Rahmenbedingungen und nicht vergleichbaren strukturellen Voraussetzungen. In diesen Verträgen erfolgt eine gegenseitige Schad- und Klagloshaltung, es ist aber kein Geldtransfer vorgesehen. Die Mehrheit der bilateralen LSG-Verträge sind B-Verträge, insbesondere auch wegen der teilweise sehr unterschiedlichen Verteilsysteme und Entwicklungsstufen der Gesellschaften.

Für die Gegenseitigkeitsverträge auf Produzenten- und Interpretenseite gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei den Produzenten ist die Wahrnehmung des internationalen Repertoires in Österreich bzw. des österreichischen Repertoires in anderen Ländern zum absolut überwiegenden Teil bereits auf Ebene der Rechteinhaber organisiert. So vertreten die österreichischen Tochterfirmen der internationalen Unterhaltungskonzerne jeweils das gesamte Repertoire an Musik- und Musikvideoproduktionen ihres Konzerns in Österreich und bringen dieses in die LSG ein. Vergleichbares gilt im Independent-Sektor für Lizenz- und Vertriebsverträge (mit Rechtsübertragung).

Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge

Typus A

  • Belgien – URADEX
  • Dänemark – GRAMEX-Dänemark
  • England – PPL
  • Finnland – GRAMEX-Finnland
  • Frankreich – ADAMI
  • Irland – RAAP
  • Niederlande – SENA, NORMA
  • Portugal – GDA
  • Schweden – SAMI
  • Schweiz – SWISSPERFORM
  • Spanien – AIE
  • Tschechien – INTERGRAM

Typus B

  • Deutschland – GVL
  • Estland – EEL
  • Griechenland – APOLLON
  • Lateinamerika – FLAIE
  • Litauen – AGATA
  • Italien – IMAIE
  • Japan – CPRA – Geidankyo
  • Kroatien – HUZIP
  • Malaysia – PRISM Malaysia
  • Polen – SWAP, STOART
  • Rumänien – CREDIDAM
  • Russland – ROUPI
  • Slowakische Republik – SLOVGRAM
  • Ukraine – OBERIH
  • Ungarn – EJI
  • Uruguay – SUDEI


Gesamtverträge der LSG

Die LSG hat mit einer Vielzahl von einzelnen Nutzern und Nutzerorganisationen Lizenzverträge abgeschlossen. Verträge zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzerorganisation nennt man Gesamtverträge; sie gelten inhaltlich für alle Mitglieder der Nutzerorganisation. Die LSG hat folgende Gesamtverträge abgeschlossen:

Gesamtvertrag Urhebervergütung
Geltungsbeginn: 1.1.2006
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Radio- und Elektrohandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf und der Warenhäuser und des Versandhandels sowie Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Leerkassettenvergütung in Österreich

Gesamtvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen

Geltungsbeginn: 8.3.1999
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Kabelvergütung in Österreich

Gesamtvertrag Privatradio

Geltungsbeginn: 25.3.1998
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Privatradios in Österreich


Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen
Geltungsbeginn: 15.10.1997
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch private Kabelfernsehsender in Österreich


Tarifveröffentlichungen der LSG

Verteilungsregeln für Tonträgerhersteller

SKE-Richtlinien der LSG-Produzenten