Veröffentlichungen gemäß § 18 Abs 1 VerwGesG
Verzeichnis der Bezugsberechtigten der LSG
Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften
Die LSG hat mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften sog. Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Vertragstypen:
Typus A: Bei diesem Vertragstypus findet ein Austausch von Vergütungsleistungen zwischen den vertragsschließenden Gesellschaften statt, die wechselseitig die Rechte der anderen Gesellschaft in ihrem Land wahrnehmen. Typus A setzt ein vergleichbares materiell-rechtliches Schutzniveau und eine vergleichbare Organisationsstruktur der vertragsschließenden Gesellschaften voraus.
Typus B: Dieser Vertragstyp eignet sich besser für Länder mit unterschiedlichen urheberrechtlichen Rahmenbedingungen und nicht vergleichbaren strukturellen Voraussetzungen. In diesen Verträgen erfolgt eine gegenseitige Schad- und Klagloshaltung, es ist aber kein Geldtransfer vorgesehen. Die Mehrheit der bilateralen LSG-Verträge sind B-Verträge, insbesondere auch wegen der teilweise sehr unterschiedlichen Verteilsysteme und Entwicklungsstufen der Gesellschaften.
Für die Gegenseitigkeitsverträge auf Produzenten- und Interpretenseite gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei den Produzenten ist die Wahrnehmung des internationalen Repertoires in Österreich bzw. des österreichischen Repertoires in anderen Ländern zum absolut überwiegenden Teil bereits auf Ebene der Rechteinhaber organisiert. So vertreten die österreichischen Tochterfirmen der internationalen Unterhaltungskonzerne jeweils das gesamte Repertoire an Musik- und Musikvideoproduktionen ihres Konzerns in Österreich und bringen dieses in die LSG ein. Vergleichbares gilt im Independent-Sektor für Lizenz- und Vertriebsverträge (mit Rechtsübertragung).
Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge
Typus A
- Belgien URADEX
- Dänemark GRAMEX-Dänemark
- England PPL
- Finnland GRAMEX-Finnland
- Frankreich ADAMI
- Irland RAAP
- Niederlande SENA, NORMA
- Portugal GDA
- Schweden SAMI
- Schweiz SWISSPERFORM
- Spanien AIE
- Tschechien INTERGRAM
Typus B
- Deutschland GVL
- Estland EEL
- Griechenland APOLLON
- Lateinamerika FLAIE
- Litauen AGATA
- Italien IMAIE
- Japan CPRA Geidankyo
- Kroatien HUZIP
- Malaysia PRISM Malaysia
- Polen SWAP, STOART
- Rumänien CREDIDAM
- Russland ROUPI
- Slowakische Republik SLOVGRAM
- Ukraine OBERIH
- Ungarn EJI
- Uruguay SUDEI
Gesamtverträge der LSG
Die LSG hat mit einer Vielzahl von einzelnen Nutzern und Nutzerorganisationen Lizenzverträge abgeschlossen. Verträge zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzerorganisation nennt man Gesamtverträge; sie gelten inhaltlich für alle Mitglieder der Nutzerorganisation. Die LSG hat folgende Gesamtverträge abgeschlossen:
Gesamtvertrag Urhebervergütung
Geltungsbeginn: 1.1.2006
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Radio- und Elektrohandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf und der Warenhäuser und des Versandhandels sowie Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Leerkassettenvergütung in Österreich
Gesamtvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen
Geltungsbeginn: 8.3.1999
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Kabelvergütung in Österreich
Gesamtvertrag Privatradio
Geltungsbeginn: 25.3.1998
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Privatradios in Österreich
Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen
Geltungsbeginn: 15.10.1997
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch private Kabelfernsehsender in Österreich
Tarifveröffentlichungen der LSG
Verteilungsregeln für Tonträgerhersteller
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