Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
VERÖFFENTLICHUNGEN
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Die LSG veröffentlicht im Sinne des Transparenzgebots gemäß § 44 VerwGesG folgende Dokumente bzw. Angaben in ihrer aktuellen Fassung:

Wahrnehmungsgenehmigung und Organisationsvorschriften

Wahrnehmungsverträge

Gesamtverträge

Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung
Geltungsbeginn: 1.1.2010
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Radio- und Elektrohandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf und der Warenhäuser und des Versandhandels sowie Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Leerkassettenvergütung in Österreich

Gesamtvertrag Speichermedienvergütung "Neue Medien"
Geltungsbeginn: 1.10.2015
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, des Handels mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf und des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels, des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels sowie Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Speichermedienvergütung in Österreich

Gesamtvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen
Geltungsbeginn: 8.3.1999
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Kabelvergütung in Österreich

Gesamtvertrag für privaten kommerziellen Hörfunk
Geltungsbeginn: 1.1.2017
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Veranstalter von privaten kommerziellen Hörfunkprogrammen in Österreich

Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen
Geltungsbeginn: 15.10.1997
Vertragspartner: Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Geltungsbereich: Abrechnung und Zahlung der Sendevergütung durch Veranstalter von privaten kommerziellen Fernsehprogrammen in Österreich

Satzungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Tarife

Liste der geschäftsführenden Personen

Die LSG wird von zwei Geschäftsführern nach dem 4-Augen-Prinzip gemeinsam vertreten (Kontaktdaten siehe Startseite):

Mag. Thomas Dürrer (Interpretenseite)
Dr. Franz Medwenitsch (Herstellerseite)

Verteilungsregeln und allgemeine Grundsätze

Die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung, für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge, für Verwaltungskosten sowie für andere Abzüge einschließlich der Abzüge für soziale und kulturelle Einrichtungen (§ 44 Z 9 bis 12 VerwGesG 2016) sind Bestandteil der folgenden Verteilungsregeln der LSG. Diese allgemeinen Grundsätze finden sich in den Verteilungsregeln für Interpreten in den Punkten I.a., III.4., III.5.1. und III.14., in den Verteilungsregeln für Tonträgerhersteller in den Punkten 1., 2., 13., 14., 16. und 18. sowie in den Verteilungsregeln für Musikvideos in den Punkten 1., 2., 12. und 16.

SKE-Richtlinien der Produzenten

SKE-Richtlinien der Interpreten

Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften

Die LSG hat mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften sog. Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Für die Gegenseitigkeitsverträge auf Hersteller- und Interpretenseite gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Auf Interpretenseite wird ausländisches Repertoire – abgesehen von direkten Mitgliedschaften – hauptsächlich durch Gegenseitigkeitsverträge eingebracht. Bei den Produzenten ist die Wahrnehmung des internationalen Repertoires in Österreich bzw. des österreichischen Repertoires im Ausland zum überwiegenden Teil bereits auf Ebene der Rechteinhaber organisiert. So vertreten die heimischen Tochterfirmen der internationalen Unterhaltungskonzerne jeweils das gesamte Repertoire an Tonträgern und Musikvideos ihres Konzerns in Österreich und bringen dieses in die LSG ein. Vergleichbares gilt im Independent-Sektor für Lizenz- und Vertriebsverträge (mit Rechtsübertragung).

Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge der LSG Interpreten

  • Dänemark - GRAMEX
  • Deutschland - GVL
  • England - PPL
  • Estland - EEL
  • Finnland - GRAMEX
  • Frankreich - ADAMI
  • Griechenland - APOLLON
  • Irland - RAAP
  • Lateinamerika - FLAIE
  • Litauen - AGATA
  • Japan - CPRA - Geidankyo
  • Kroatien - HUZIP
  • Malaysia - PRISM Malaysia
  • Niederlande - SENA, NORMA
  • Polen - SWAP, STOART
  • Portugal - GDA
  • Rumänien - CREDIDAM
  • Schweden - SAMI / IFPI Sweden
  • Schweiz - SWISSPERFORM
  • Serbien - OFPS
  • Slowakische Republik - SLOVGRAM
  • Slowenien - ZAVOD IPF
  • Spanien - AIE
  • Tschechien - INTERGRAM
  • Ukraine - OBERIH
  • Ungarn - EJI

Verzeichnis der Bezugsberechtigten

Geschäftsberichte und Transparenzberichte

Beschwerdemanagement

Die LSG hat für ihre Mitglieder, Bezugsberechtigten und Verwertungsgesellschaften, für die sie Rechte wahrnimmt, ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Wir ersuchen Sie, allfällige Beschwerden schriftlich zu richten an office@lsg.at (Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten) bzw. office@lsg-interpreten.com (Interpreten). Eingehende Beschwerden werden unverzüglich bearbeitet und schriftlich beantwortet. Wird eine Beschwerde abgewiesen, ist dies zu begründen. Darüber hinaus weisen wir auch auf die Möglichkeit der Vermittlung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 64 VerwGesG 2016 sowie auf die Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss gem. § 65 VerwGesG 2016 hin.