Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
FAQ
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FAQ

Was ist ein Label und wozu brauche ich es?
Das Label ist die Marke des Tonträgerherstellers, unter der er Musikaufnahmen veröffentlicht. Ausgewählte Radios und Fernsehsender, deren Nutzungsmeldungen für die Verteilung herangezogen werden, geben bei der Meldung der Sendeeinsätze von Musikaufnahmen an die LSG das Label an. Sofern nicht eine titelbezogene Abrechnung erfolgt, wird der Labelname benötigt, um Sendeeinsätze korrekt zuord nen und eine möglichst genaue Abrechnung durchführen zu können.

Ist durch die Registrierung bei der LSG mein Labelname geschützt?
Nein, die LSG überprüft nur die bei ihr bereits registrierten Labels, damit es zu keinen Doppelgleisigkeiten oder Verwechslungen kommt. Geschützt wird ein Labelnamen durch die Eintragung als Marke in das beim Patentamt geführte Markenregister.

Welche Sendeeinsätze erfasst die LSG?
Die LSG erfasst die Sendeeinsätze aller größeren Radio- und Fernsehprogramme in Österreich sowohl des ORF als auch der kommerziellen Rundfunkveranstalter. Insgesamt werden die Nutzungsmeldungen von rund 30 Radio- und Fernsehsendern erfasst.

Auf welcher Basis werden Sendeeinsätze abgerechnet?
Die LSG erhält von den Rundfunkveranstaltern Sendemeldungen. Jeder Sendeeinsatz wird in einer speziellen Verteilungssoftware IT-gestützt verarbeitet und dem bei der LSG registrierten Repertoire zugeordnet. Beginnend mit dem Jahr 2019 erfolgt eine schrittweise Umstellung von der Label-bezogenen auf eine Einzeltitel-bezogenen Verteilung.

Welchen Betrag bekomme ich pro Sendeminute?
Die Minutenwerte sind je nach Sender unterschiedlich, weil auch die Vergütungszahlungen der Sender an die LSG unterschiedlich hoch sind. Der Minutenwert differiert von Jahr zu Jahr, abhängig von den erzielten Gesamteinnah-men. Erhält die LSG für mehrere Programme eine pauschale Vergütung (zB. ORF), dann werden die Programme entsprechend gewichtet. Grundprinzip: Je höher die Reichweite, desto höher ist auch der Minutenwert. Je nach Sender können die Minutenwerte zwischen 30 Cent und fünf Euro differieren.

Wann kann ich mit der Ausschüttung von Sendelizenzen rechnen.
Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 sieht vor, dass die jährliche Hauptverteilung bis spätestens Ende September (bezogen auf die Einnahmen des vergangenen Jahres) zu erfolgen hat.

Welche laufenden Kosten habe ich durch die Registrierung eines Labels bei der LSG?
Neben der einmaligen Registrierungsgebühr bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags fallen keine laufenden Fix-kosten an. Wenn es zu einer Ausschüttung an den Bezugsberechtigten kommt, dann nehmen die LSG-Produzenten bei der Abrechnung einen Verwaltungskostenabzug vor, der – abhängig von den Einnahmen und Aufwendungen des betreffenden Jahres – regelmäßig zwischen 10% und 15% liegt.

Wenn ich nachträglich noch ein weiteres Label anmelden möchte, ist dann der Abschluss eines neuen Wahrnehmungsvertrages und die neuerliche Bezahlung der Registrierungsgebühr erforderlich?
Nein, zusätzliche Labels können jederzeit mit dem „Label-Formblatt“ angemeldet werden. Es ist kein neuer Wahr-nehmungsvertrag notwendig. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmal an, und zwar bei Abschluss des Wahrneh-mungsvertrags.

Kann ein bei der LSG registrierter Bezugsberechtigter sein Label an mich übertragen bzw. wie kann dieser übertrag abgewickelt werden?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie selbst bereits registrierter Bezugsberechtigter der LSG sind, erfolgt die Label-Übertra-gung ganz einfach durch das entsprechende Ausfüllen des „Label-Formblattes“, auf dem Ihnen der bisherige Label-inhaber die Übertragung bestätigt (Pkt. 3). Sind Sie selbst noch nicht Bezugsberechtigter der LSG, kann die Übertra-gung erst erfolgen, nachdem Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der LSG abgeschlossen haben.

Was ist ein ISRC-Code?
Der ISRC (International Standard Recording Code) ist ein digitaler Code, der mit der Musikaufnahme verbunden ist. Er dient der eindeutigen Identifizierung einer Musikaufnahme und wird bei der Abrechnung digitaler Musiknutzun-gen oder Verkäufe verwendet. Aber auch für die Abrechnung der LSG-Vergütungen soll der ISRC zukünftig mehr und mehr herangezogen werden.

Wie komme ich zu einem ISRC-Code?
Die LSG ist die offizielle ISRC-Agentur in Österreich und zur Vergabe des sog. Erstinhaberschlüssels an Tonträgerher-steller und Musikvideoproduzenten berechtigt. Bezugsberechtigte der LSG mit (Firmen-)Sitz im Inland erhalten von uns einen ISRC Erstinhaberschlüssel zugewiesen. Weitere Informationen zum ISRC siehe unter http://www.lsg.at/Info-ISRC.pdf

Was ist ein LC-Code und wofür benötigt man ihn?
Der LC-Code (Label-Code) ist eine fünfstellige Zahl und dient der Identifizierung eines Labels. Dieser Code wird von der GVL in Deutschland vergeben und dient der Erfassung und Verrechnung von Sendeeinsätzen in deutschen Sen-dern. Für Österreich ist der LC-Code nicht erforderlich.

Wie komme ich zu einem LC-Code?
Diesen Code vergibt die GVL Gesellschaft von Leistungsschutzrechten GmbH, D-14195 Berlin, Podbielskiallee 64. Die erforderlichen Unterlagen können direkt bei der GVL angefordert werden (www.gvl.de). Unter Umständen kann es sich empfehlen, in Deutschland mit einem Partner, der bereits GVL-Mitglied ist, zusammenzuarbeiten.

Wo bekomme ich den EAN-Code?
Bei Fragen rund um das Thema Strichcodes, Artikelnummern (GTIN, vormals EAN Codes), besuchen Sie die Seite www.gs1.at oder wenden Sie sich an das Kundenservice von GS1 Austria. GS1 Austria ist eine 100 % Tochter der Wirtschafkammer Österreich, alleiniger Vertreter des GS1 Systems und somit einzige Vergabestelle von GTINs (vorm. EAN Codes) in Österreich. https://www.wko.at/branchen/handel/EAN_Code.html
E: kundenservice@gs1.at
T: +43 (0) 1 50 58 601 131 oder +43 (0) 1 50 58 601 161

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