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Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft
der Musikproduzenten und der ausübenden Künstler. Bei der
Registrierung sind die verschiedenen Adressen zu beachten. Für
Künstler ist die LSG - Interpretenverrechnung zuständig.
Erfordernisse für eine Labelregistrierung :
- dass zu Handelszwecken
bestimmte Tonträger produziert werden. - ein noch nicht
registrierter Labelname ("Marke"), Verwechslungen bitte ausschließen .
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ein mit der LSG abgeschlossener Wahrnehmungsvertrag - Bezahlen
der einmaligen Registrierungsgebühr von €100.-
Wer kann ein Label gründen :
- Firmen, Vereine, Gruppen,
Einzelpersonen
Es können mehrere Personen gemeinsam den
Vertrag mit der LSG abschließen, jedoch akzeptiert die LSG nur eine
Kontaktadresse und eine Bankverbindung. Eine Aufsplittung
auszuzahlender Lizenzen durch die LSG erfolgt nicht, sondern ist
eine interne Angelegenheit der im Vertrag genannten Personen. |
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