Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
PRODUZENTENVERRECHNUNG
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Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Musikproduzenten und der ausübenden Künstler. Bei der Registrierung sind die verschiedenen Adressen zu beachten. Für Künstler ist die LSG - Interpretenverrechnung zuständig.

Erfordernisse für eine Labelregistrierung :

- dass zu Handelszwecken bestimmte Tonträger produziert werden.
- ein noch nicht registrierter Labelname ("Marke"), Verwechslungen bitte ausschließen .
- ein mit der LSG abgeschlossener Wahrnehmungsvertrag
- Bezahlen der einmaligen Registrierungsgebühr von €100.-

Wer kann ein Label gründen :

- Firmen, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen

Es können mehrere Personen gemeinsam den Vertrag mit der LSG abschließen, jedoch akzeptiert die LSG nur eine Kontaktadresse und eine Bankverbindung. Eine Aufsplittung auszuzahlender Lizenzen durch die LSG erfolgt nicht, sondern ist eine interne Angelegenheit der im Vertrag genannten Personen.