Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
ISRC
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ISRC International Standard Recording Code

Schlüssel zur Rechteverwaltung im digitalen Zeitalter
Mehr als die Hälfte der Umsätze am österreichischen und internationalen Musikmarkt werden mit digitalen Angebotsformen erwirtschaftet. Der International Standard Recording Code (ISRC) dient der eindeutigen Identifizierung einer Musikaufnahme und ist die standardisierte Kennung für die Abrechnung digitaler Verkäufe und Musiknutzungen. Auch für die Abrechnungen der Verwer-tungsgesellschaften, wie etwa der LSG, soll der ISRC zukünftig mehr und mehr herangezogen wer-den.

Was ist der ISRC?
Der ISRC ist eine zwölfstellige digitale Kennung von Musikaufnahmen. Er wird im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt und ermöglicht die Identifizierung einer Musikaufnahme und die Administration von Lizenzen. Die Vergabe des ISRC und die Codierung auf der Aufnahme erfolgt während des Premastering. Mit dem ISRC als integraler Bestandteil von Musikaufnahmen kann die Lizenzabwicklung automatisiert und damit entscheidend genauer und effizienter werden.

Die Verwendung des ISRC wird dringend empfohlen
Der ISRC ist internationaler Standard für die Kennung von Ton- und Bildtonaufnahmen (ISO 3901). Er ist das zentrale Identifikationskriterium in den Datenbanken von Musiklabels, Verlagen, digitalen Musikservices, Verwertungsgesellschaften und Rundfunksendern. Die Administration von Lizenzen beruht heute bereits weitgehend auf dem ISRC.

Was ist EDI?
Electronic Data Interchange (EDI) ist papierloser Geschäftsverkehr. Mittels festgelegter Nachrich-tenstandards werden strukturierte Daten IT-gestützt übertagen und zwar elektronisch und mit einem Minimum von menschlichen Eingriffen. Geschäftsdaten können dadurch schneller, billiger und genauer ausgetauscht werden. Bezogen auf die Musikwirtschaft im weiteren Sinn ist der ISRC die allen Datenbanken gemeinsame Schnittstelle.

Die Bestandteile des ISRC

Beispiel: AT-A44-10-00212
AT  Länderschlüssel (z.B. Österreich) 2-stellig
A44 Erstinhaberschlüssel (wird von der LSG vergeben) 3-stellig
10  Jahresschlüssel (Aufnahmejahr der Produktion, z.B. 2010) 2-stellig
00212 Aufnahmeschlüssel 5-stellig

*Titelnummerierung - die 5-stellige Zahl darf pro Aufnahmejahr nur einmal verwendet werden.

Was müssen Tonträgerhersteller tun?
  • Beantragen Sie einen Erstinhaberschlüssel bei der LSG Wahrnehmung von Leistungsschutz-rechten GesmbH; die LSG ist die offizielle österreichische ISRC Agentur.
  • Benennen Sie eine Person, die für alle ISRC-Angelegenheiten verantwortlich ist.
  • Vergeben Sie einen Aufnahmeschlüssel für jede hergestellte Musikaufnahme.
  • Vermerken Sie ISRC-Informationen auf allen relevanten Dokumenten (Labelcopy etc.).
  • Speichern Sie alle von Ihnen vergebenen ISRCs in einer Datenbank.
Welche Abteilungen müssen involviert werden?
  • Lizenzen
  • A & R
  • Legal- und Business Affaires
  • IT
ISRC-Vergabe
Für die Vergabe von ISRCs für die eigenen Musikaufnahmen ist jeder Tonträgerhersteller selbst verantwortlich. Jede einzelne Musikaufnahme erhält einen eigenen ISRC. Sollten verschiedene Mixes und Edits einer Aufnahme existieren, muss für jede Version ein eigener ISRC vergeben werden. Ein einmal vergebener ISRC bleibt mit einer Aufnahme über deren gesamten Lebenszyklus verbunden und ändert sich nicht. Häufig wird eine Musikaufnahme auf einer Reihe unter-schiedlicher Veröffentlichungen verwendet, wie z.B. einer Single, einem Album oder einer Compilation. Der verwendete ISRC ist in allen Fällen derselbe! Daher ändert sich der ISRC auch nicht, wenn die Musikaufnahme weiterveräußert wird; der Erwerber der Aufnahme darf keinen neuen ISRC vergeben.

Backkatalog
Der ISRC sollte für alle Musikaufnahmen eines Tonträgerherstellers vergeben werden - einschließ-lich des Backkatalogs. Neuauflagen sollten daher unbedingt nachcodiert werden.

Lizenzrepertoire
Befinden sich Musikaufnahmen im Repertoire eines anderen Tonträgerherstellers und sind an Sie nur zur Auswertung lizenziert worden, ist grundsätzlich der andere Tonträgerhersteller (Lizenzge-ber) für die Vergabe des ISRC für die lizenzierte Musikaufnahme zuständig.

Insbesondere bei nicht-exklusiven und nicht-weltweiten Lizenzen darf der Lizenznehmer keine ISRCs für die lizenzierten Musikaufnahmen vergeben. Die ISRC-Vergabe muss beim Lizenzgeber erfolgen.

Der ISRC ist ein einzigartiges Instrument zur Identifikation von Musikaufnahmen. Er lässt jedoch keine Schlüsse dahingehend zu, wer der aktuelle Rechteinhaber einer Musikaufnahme ist. Die Information ist nur über die mit dem ISRC verknüpften Informationen verfügbar.

Die Vorteile des ISRC auf einen Blick
  • Der ISRC ist ein international standardisiertes, zuverlässiges Identifikationsmerkmal.
  • Der ISRC ist ein ideales Instrument zur Administration von Rechten.
  • Die ISRC-Codierung ist kompatibel mit Standards der Unterhaltungselektronik und daher mit spezieller Soft- oder Hardware lesbar.
  • Der ISRC ist bei elektronischem Datenaustausch die zentrale Schnittstelle zwischen ver-schiedenen Datenbanken.
  • Der ISRC ist kostengünstig - Investitionen in spezielle Geräte sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum ISRC:
FAQs Informationen zum ISRC